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Jahresbericht 2001

Kolumbien

Amtliche Bezeichnung: Republik Kolumbien
Staats- und Regierungschef: Andrés Pastrana Arango
Hauptstadt: Santa Fé de Bogotá
Einwohner: 42,3 Millionen
Amtssprache: Spanisch
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Ratifikation / Unterzeichnung von Menschenrechtsabkommen in 2000: Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten
Vor dem Hintergrund des weiter eskalierenden bewaffneten Konflikts manifestierte sich im Berichtsjahr 2000 eine Menschenrechtskrise in Kolumbien. Die Konfliktparteien verstärkten landesweit ihre Militäraktionen, die von schweren und systematischen Verstößen gegen die Menschenrechte und gegen Vorschriften des humanitären Völkerrechts begleitet waren. Opfer der politisch motivierten Gewalt waren vornehmlich Zivilisten, insbesondere Kleinbauern, die in den umkämpften Regionen lebten, die von Regierungstruppen und verbündeten paramilitärischen Kräften auf der einen und bewaffneten Oppositionsgruppen auf der anderen Seite beansprucht wurden. Die Übergriffe richteten sich auch gegen Menschenrechtler, Journalisten, Justizbeamte, Lehrer, Gewerkschafter und Sprecher der afro-kolumbianischen und indigenen Bevölkerungsgruppen. Im Berichtsjahr wurden mehr als 4000 Menschen aus politischen Gründen getötet, über 300 fielen dem "Verschwindenlassen" zum Opfer, und schätzungsweise 300 000 wurden innerhalb des Landes vertrieben. Bewaffnete Oppositionsgruppen und paramilitärische Organisationen entführten mindestens 1500 Menschen. Die Zahl der Massenentführungen von Zivilisten nahm weiterhin zu. Folterungen - häufig auch Verstümmelungen - waren nach wie vor weit verbreitet. Insbesondere paramilitärische Gruppierungen folterten ihre Opfer oft, bevor sie sie umbrachten. In städtischen Regionen waren weiterhin "Todesschwadronen" aktiv. Auch Kinder wurden Opfer der vor allem im Zuge des bewaffneten Konflikts begangenen schweren Menschenrechtsverletzungen. Im Berichtszeitraum traten erneut Hinweise auf die fortgesetzte Zusammenarbeit zwischen den regulären Streitkräften und verbotenen paramilitärischen Kräften zutage. Obwohl bei einigen gerichtlichen Untersuchungen im Berichtsjahr Fortschritte erzielt werden konnten, genossen Personen, denen man Verstöße gegen die Menschenrechte anlastete, in der Regel weiterhin Straffreiheit.

Der eskalierende Konflikt

Während des Berichtsjahres griff der eskalierende Konflikt auf fast alle Landesteile über. Die direkten Konfrontationen zwischen den Konfliktparteien nahmen an Zahl und Intensität zu. Hauptopfer der Gewalt war weiterhin vor allem die Zivilbevölkerung. Für die Mehrzahl der Tötungen trugen verbotene paramilitärische Gruppen, die mit der stillschweigenden oder aktiven Unterstützung der Streitkräfte operierten, die Verantwortung.
Alle Konfliktparteien, einschließlich der kolumbianischen Streitkräfte, verstießen routinemäßig gegen ihre Verpflichtung, humanitären Organisationen den Zugang zu Konfliktgebieten zu erlauben und zu erleichtern, damit diese dort Zivilisten, die Angriffen ausgesetzt oder ins Kreuzfeuer der Konfliktparteien geraten waren, sowie verwundeten Kämpfern Hilfe leisten konnten. Sowohl Angehörige der paramilitärischen Organisation Vereinigte Selbstverteidigungsgruppen von Kolumbien (Autodefensas Unidas de Colombia - AUC) als auch der bewaffneten Oppositionsgruppe Revolutionäre Streitkräfte von Kolumbien (Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia - FARC) haben im Berichtsjahr verwundete Kämpfer, die unter dem Schutz des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) standen, nach Schnellverfahren hingerichtet.

Der Friedensprozess

Die 1999 aufgenommenen Friedensgespräche zwischen der Regierung und der FARC wurden in der entmilitarisierten Zone fast im gesamten Berichtsjahr fortgesetzt, erzielten aber keine konkreten Ergebnisse. Im November setzte die FARC die Gespräche auf unbestimmte Zeit aus und verlangte von der Regierung umfassendere und konsequentere Anstrengungen, paramilitärische Gruppierungen zu bekämpfen. Trotz der Aussetzung der Friedensgespräche verlängerte die Regierung die Entmilitarisierung von fünf Gemeinden in den Departements Meta und Caquetá, die faktisch unter der Kontrolle der FARC verblieben, bis Ende Januar 2001.
Wie brüchig der Friedensprozess war, zeigte sich auch darin, dass die Regierung aufgrund der Kritik aus Kreisen der Streitkräfte und der paramilitärischen Gruppierungen keine Friedensinitiativen umsetzte. Bemühungen, Friedensverhandlungen mit der bewaffneten Oppositionsgruppe Nationale Befreiungsarmee (Ejército de Liberación Nacional - ELN) aufzunehmen, wurden durch von paramilitärischen Gruppierungen unterstützte Proteste in drei Verwaltungsbezirken der zentralkolumbianischen Region Magdalena Medio systematisch blockiert. Die Regierung hatte im April zugestimmt, diese drei Gemeinden zu entmilitarisieren, um die Bedingungen für die Friedensgespräche zu verbessern. Bis Jahresende waren jedoch weder die betroffene Region entmilitarisiert, noch formelle Gespräche aufgenommen worden.

Paramilitärische Kräfte

Trotz wiederholter Zusagen der Regierung, paramilitärische Gruppierungen aufzulösen, wurden auch 2000 keine wirksamen Maßnahmen eingeleitet, um ihre weit verbreiteten und systematischen Gräueltaten einzudämmen, geschweige denn zu unterbinden. Entgegen ihrem erklärten Ziel, Guerillakräfte zu bekämpfen, gingen Paramilitärs weiterhin gegen die Zivilbevölkerung vor; sie verübten Massaker und Folterungen, zerstörten ganze Gemeinden und vertrieben die Bewohner.
Im Februar fielen 200 Angehörige einer paramilitärischen Truppe in das Dorf El Salado im Departement Bolívar ein und töteten 36 Bewohner, darunter ein sechsjähriges Kind. Viele Opfer wurden auf dem Sportplatz des Dorfes an einen Tisch gefesselt und gefoltert, unter anderem durch Vergewaltigung, bevor man sie erstach oder erschoss. Die übrigen Opfer töteten die Paramilitärs in der Dorfkirche. Während des dreitägigen Massakers schritten die in der Nähe stationierten Polizei- und Militäreinheiten nicht ein. Eine Marineinfanterieeinheit soll sogar eine Straßensperre an der Zufahrtsstraße nach El Salado errichtet haben, um so zu verhindern, dass Hilfsorganisationen das Dorf erreichen konnten. Im Zusammenhang mit dem Massaker wurden gegen elf Paramilitärs, darunter auch der AUC-Kommandant Carlos Castaño, Haftbefehle erlassen. Der Kommandant der ersten Brigade der Marine, Marineoberst Rodrigo Quiñones, wurde zum General befördert, obwohl gegen Truppen unter seinem Kommando wegen möglicher strafrechtlicher Verantwortung im Zusammenhang mit dem Massaker Ermittlungen anhängig waren. Von der Regierung eingeleitete Untersuchungen hatten General Quiñones bereits zuvor mit der Ermordung von über 50 Menschen in Barrancabermeja im Departement Santander in den Jahren 1991 und 1992 in Verbindung gebracht. Die Militärgerichtsbarkeit, die sich für den Fall zuständig erklärte, ließ die Anklagen jedoch fallen.
Im November töteten AUC-Mitglieder bei einem Angriff auf mehrere Fischerdörfer in der Gemeinde La Ciénaga im Departement Magdalena 40 Menschen. Weitere 30 sollen dem "Verschwindenlassen" zum Opfer gefallen sein.
Trotz der mehrfach bekundeten Absicht der Regierung, Sondereinheiten der Streitkräfte zur Bekämpfung paramilitärischer Gruppen einzusetzen, blieb es diesbezüglich bis zum Jahresende bei einer Absichtserklärung. Die Streitkräfte gingen weder gegen Stützpunkte der Paramilitärs vor, noch lösten sie diese auf, obwohl sich die meisten Lager in unmittelbarer Nähe von Armee- oder Polizeistützpunkten befanden.
Streitkräfte
Im August wurden sechs Schulkinder im Alter zwischen sechs und 15 Jahren bei einem Schulausflug von Armeeangehörigen erschossen. Mehrere weitere Kinder erlitten schwere Verletzungen. Eine Armeepatrouille hatte in Pueblorrico im Departement Antioquia das Feuer auf die Schulklasse eröffnet, weil sie angeblich der Auffassung gewesen war, es handele sich um Guerillakämpfer. Im Zusammenhang mit der Tat leitete ein Militärgericht gegen 14 Soldaten Ermittlungen ein, die Ende des Jahres noch nicht abgeschlossen waren. In Haft genommen wurde allerdings keiner der Soldaten.
Die kolumbianischen Sicherheitskräfte, vor allem die Armee, arbeiteten weiterhin mit paramilitärischen Einheiten zusammen und intensivierten die Kollaboration sogar teilweise. Die Zusammenarbeit umfasste den Austausch von Geheimdienstinformationen, die Übergabe von Gefangenen und die Weiterleitung von Munition durch die Streitkräfte an paramilitärische Einheiten sowie gemeinsame Patrouillen und Militäroperationen, in deren Verlauf schwere Menschenrechtsverletzungen begangen wurden.
Ein Angehöriger der kolumbianischen Polizei und der örtliche Ombudsmann für Menschenrechte machten die Behörden auf ein weit verzweigtes Netz der Zusammenarbeit zwischen der Polizei, der Armee und paramilitärischen Einheiten in der Region Puerto Asís im Departement Putumayo aufmerksam. Laut ihren eidesstattlichen Aussagen verkehrten Mitglieder paramilitärischer Organisationen in der Stadt Puerto Asís in aller Öffentlichkeit mit Angehörigen der Armee und der Polizei. Außerhalb der Stadt unterhielten die Paramilitärs einen Stützpunkt, auf dem Entführungsopfer gefoltert und getötet wurden. Diese Basis der Paramilitärs lag nur wenige hundert Meter vom Hauptquartier der 24. Brigade und einem Stützpunkt der 25. Brigade der Armee entfernt. Armeeangehörige trafen sich regelmäßig mit Kommandanten der Paramilitärs auf deren Stützpunkt.
Im September übertrug Staatspräsident Pastrana per Dekret dem Oberkommando der Streitkräfte die Entscheidungskompetenz, Angehörige der Streitkräfte, die straffällig geworden sind, aus dem Dienst zu entlassen. Diese Entscheidung ebnete den Weg für die Entlassung von 89 Offizieren und 299 Soldaten niederer Dienstgrade im Oktober. Es wurden jedoch weder die Namen der Entlassenen noch die Gründe für ihre Entfernung aus dem Militärdienst bekannt gegeben. Verschiedene Quellen gingen davon aus, dass in weniger als 50 Fällen Menschenrechtsverstöße Auslöser für die Entlassungen gewesen waren. Die Behörden stellten keinen der ehemaligen Militärangehörigen vor Gericht, und hochrangige Vertreter der Streitkräfte, die mit Menschenrechtsverletzungen in Verbindung gebracht wurden, sei es, weil sie selbst daran beteiligt gewesen sein sollen oder weil sie diese nicht verhindert haben, blieben weiterhin im Dienst. Im Dezember gab der Verteidigungsminister bekannt, dass sich 50 der entlassenen Armeeoffiziere der AUC angeschlossen hatten.

Bewaffnete Oppositionsgruppen

Die Zahl der Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht durch bewaffnete Oppositionsgruppen hat im Berichtsjahr merklich zugenommen. Bewaffnete Oppositionsgruppen töteten vorsätzlich und willkürlich Hunderte von Menschen, darunter zahlreiche Zivilisten. In vielen Fällen handelte es sich bei den Tötungen offenbar um Vergeltungsschläge oder Strafmaßnahmen gegen mutmaßliche Kollaborateure des Militärs oder paramilitärischer Kräfte. Zu den Opfern gehörten auch Justizbeamte, Lokalpolitiker und Journalisten, die Verstößen der Guerillakräfte nachgingen oder Guerillaaktivitäten kritisiert hatten.
Im Juli tötete eine Stadt-Miliz der FARC den 18-jährigen irischen Staatsbürger Tristan James Murray und dessen kolumbianischen Freund Javier Nova. Die beiden Jugendlichen wurden enthauptet, nachdem die bewaffnete Oppositionsgruppe sie in der Stadt Icononzo im Departement Tolima gefangen genommen hatte.
FARC und ELN verübten unverhältnismäßige und wahllose Angriffe auf militärische Ziele, die auch zahlreiche Opfer unter der Zivilbevölkerung forderten. In vielen Städten und Dörfern griffen bewaffnete Oppositionsgruppen Stützpunkte der Polizei und des Militärs an, wobei zahlreiche Zivilisten getötet wurden. Einige Gemeinden wurden hintereinander von Paramilitärs und bewaffneten Oppositionsgruppen überfallen. FARC-Kämpfer sollen schwer verwundete Soldaten und Polizisten in Schnellverfahren hingerichtet haben.
In weiteren Berichten wurden der FARC schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht in den entmilitarisierten Gebieten zur Last gelegt. Glaubwürdigen Meldungen zufolge brachten FARC-Mitglieder Entführungsopfer, darunter auch Kinder, in die entmilitarisierten Regionen.
Im Juli gab der Generalstaatsanwalt bekannt, ihm lägen Hinweise dafür vor, dass der im April entführte dreijährige Andrés Felipe Suarez in dem von der FARC kontrollierten entmilitarisierten Gebiet festgehalten werde. Obwohl ein FARC-Kommandant zusagte, den Vorwürfen nachzugehen, war der Verbleib des Kindes auch Ende des Berichtsjahres noch ungeklärt. Die FARC erlaubte keine unabhängigen Untersuchungen von Meldungen über Verstöße innerhalb der entmilitarisierten Gebiete. Auch im Berichtsjahr rekrutierte die FARC Kinder, von denen einige erst 13 Jahre alt waren.

Entführungen und Geiselnahmen

Entführungen und Geiselnahmen erreichten im Berichtsjahr ein bislang nicht gekanntes Ausmaß. Von den 3000 gemeldeten Fällen wurden über die Hälfte den bewaffneten Oppositionsgruppen und paramilitärischen Gruppierungen zugeschrieben. Unter den Opfern befanden sich 200 Kinder.
Im September entführte die ELN über 50 Menschen aus an der Straße liegenden Restaurants außerhalb der Stadt Cali. Die meisten der Entführten wurden zwar später wieder freigelassen, aber zwei Geiseln erlagen ihren Verletzungen, die ihnen während der Gefangenschaft zugefügt worden waren, und eine Geisel starb, weil sie nicht angemessen medizinisch behandelt worden war.
Im Oktober entführten Paramilitärs der AUC sechs Kongressabgeordnete, um so gegen die Debatte im Kongress über eine Regierungsvorlage zu protestieren, in der vorgeschlagen wurde, inhaftierte FARC-Mitglieder gegen Soldaten und Polizisten, die von der FARC gefangen gehalten wurden, auszutauschen. Die Abgeordneten wurden nach einem laut Regierungsangaben "humanitären" Treffen zwischen AUC-Kommandanten und dem Innenminister schließlich freigelassen.

"Plan Colombia"

Im Berichtsjahr legte die kolumbianische Regierung der internationalen Gemeinschaft ein umstrittenes Hilfsprojekt vor, den "Plan Colombia". Dieses Projekt sollte ursprünglich die internationale Gemeinschaft für die Unterstützung des Friedensprozesses gewinnen. Der nun vorgestellte Plan sah aber vornehmlich militärische Hilfe vor, die laut Angaben der kolumbianischen Behörden zur Bekämpfung des illegalen Drogenanbaus genutzt werden sollte. Im Juli stimmte die US-Regierung dem Plan zu und bewilligte 1,3 Milliarden US-Dollar, vornehmlich als Militärhilfe. An die Bewilligung des Hilfspakets knüpfte der US-Kongress Menschenrechtsklauseln und die Verpflichtung der US-Regierung, in regelmäßigen Abständen nachzuweisen, dass die kolumbianischen Streitkräfte für Menschenrechtsverletzungen Verantwortliche bestrafen und ihre Verbindungen zu paramilitärischen Gruppierungen abbrechen. Im August hob US-Präsident Bill Clinton die Mehrzahl der Menschenrechtsklauseln mit dem Verweis auf Sicherheitsinteressen der USA auf. amnesty international lehnte das Militärhilfeprojekt ab, da es zu einer Verschlimmerung der Menschenrechtskrise und des bewaffneten Konflikts beitragen könnte, und kritisierte die Entscheidung, die Menschenrechtsklauseln aufzuheben.
Weitere Gremien der internationalen Gemeinschaft, darunter die Europäische Union, erklärten sich zur Unterstützung des Friedensprozesses sowie der Förderung von Menschenrechts- und Entwicklungsprojekten bereit, betonten jedoch, dass diese Unterstützung vom "Plan Colombia" unabhängig sei.
Obwohl die Militärhilfe im Rahmen des "Plan Colombia" erst Anfang des Jahres 2001 geleistet werden sollte, waren ihre Auswirkungen unmittelbar zu spüren. Als Reaktion auf die zugesagte US-Militärhilfe verübte die bewaffnete Oppositionsgruppe FARC im gesamten Land Angriffe. Das im Süden von Kolumbien gelegene Departement Putumayo, die Schwerpunktregion des "Plan Colombia", war besonders von der zunehmenden Gewalt betroffen. Zivilisten gerieten ins Kreuzfeuer, als zwischen der FARC und von der Armee unterstützten paramilitärischen Einheiten Kämpfe über die Kontrolle des Gebietes ausbrachen.

Menschenrechtler

Die von der kolumbianischen Regierung entwickelten Schutzprogramme erwiesen sich als unzureichend, um den fortgesetzten systematischen Einschüchterungen, Schikanierungen und Angriffen gegen Menschenrechtler entgegenzuwirken. Während des Berichtsjahres wurden mindestens zwei Menschenrechtler getötet, drei fielen dem "Verschwindenlassen" zum Opfer. Viele weitere erhielten immer wieder Morddrohungen. Besonders gefährdet waren Menschenrechtsverteidiger in den Städten Barrancabermeja im Departement Santander und Medellín im Departement Antioquia.
Jesús Ramiro Zapata Hoyos, ein Gründungsmitglied des Menschenrechtskomitees im Nordosten von Antioquia (Comité de Derechos Humanos del Nordeste Antioqueño), wurde im Mai in Segovia im Departement Antioquia erschossen. Paramilitärische Einheiten hatten ihm zuvor wiederholt mit seiner Ermordung gedroht.
Angel Quintero und Claudia Monsalve, beide Mitglieder der Vereinigung der Familienangehörigen "Verschwundener" (Asociación de Familiares de Detenidos-Desaparecidos - ASFADDES), wurden im Oktober in Medellín von bewaffneten Unbekannten verschleppt. Ende des Berichtsjahres lagen über ihren Verbleib noch keine Informationen vor. Angel Quintero war aufgrund seines Engagements bei ASFADDES bereits zuvor wiederholt bedroht und schikaniert worden. Mehrere seiner Familienmitglieder waren in den Vorjahren dem "Verschwindenlassen" zum Opfer gefallen.
Journalisten, die Berichte über Menschenrechtsverletzungen und politische Gewalt recherchierten, waren ebenfalls Angriffen ausgesetzt. So wurden im Berichtsjahr acht Journalisten getötet - in der Mehrzahl von paramilitärischen Kräften -, und viele weitere erhielten Morddrohungen oder wurden entführt.
Im Mai entführten Paramilitärs in Bogotá Jineth Bedoya Lima, eine Journalistin der Tageszeitung El Espectador, und setzten sie körperlicher und psychischer Folter aus, bevor sie sie zwölf Stunden später wieder freiließen. Unter anderem drohten die Entführer der Journalistin, sie und vier ihrer Kollegen, die ebenfalls über Menschenrechtsthemen berichtet hatten, zu töten.
In zunehmendem Maße wurden Justizangestellte, die Menschenrechtsverstöße untersuchten, bedroht, angegriffen und entführt, wobei es sich bei den Tätern sowohl um Angehörige der von der Armee unterstützten paramilitärischen Kräfte als auch um Mitglieder von Guerillaorganisationen handelte. So haben im März paramilitärische Einheiten im Departement Cesar sieben Ermittlungsbeamte der Justiz verschleppt, die anschließend dem "Verschwindenlassen" zum Opfer fielen. Sechs Justizbeamte wurden während des Berichtsjahres getötet.
Im April wurde die in Medellín ansässige Staatsanwältin Margarita Pulgarín, die sich auf die Ermittlung von Verbindungen zwischen dem Militär und paramilitärischen Gruppierungen spezialisiert hatte, vor ihrem Haus erschossen.

Strafrechtliche Verfolgung und Straffreiheit

Die Menschenrechtsabteilung der Generalstaatsanwaltschaft hat während des Berichtsjahres in über 900 Fällen von Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht Untersuchungen eingeleitet. In mehreren Fällen waren während des Berichtsjahres merkliche Fortschritte zu verzeichnen.
Im Juni entschied ein Gericht, dass sechs Angehörige der kolumbianischen Polizei wegen der gegen sie erhobenen Anklage der Mittäterschaft bei einem von Paramilitärs im Juli 1999 verübten Massaker in der Stadt Tibú im Departement Norte de Santander in Untersuchungshaft zu bleiben hatten. Auch gegen mehrere Armeeangehörige liefen im Zusammenhang mit dem Massaker Ermittlungen.
Zwei Mitglieder der FARC wurden während des Berichtsjahres wegen des Mordes an drei US-Staatsbürgern, die sich für die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen engagiert hatten und im Februar 1999 entführt und ermordet worden waren, in Abwesenheit unter Anklage gestellt.
Vier Angehörige einer paramilitärischen Gruppierung befand man für schuldig, im Mai 1997 die Menschenrechtler und Umweltschützer Mario Calderón und Elsa Alvarado sowie Elsa Alvarados Vater Carlos Alvarado ermordet zu haben.
Dennoch genoss die Mehrzahl der für Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht Verantwortlichen weiterhin Straffreiheit. Trotz zahlreicher ausstehender Haftbefehle ergriffen die Streit- und Sicherheitskräfte auch im Jahr 2000 keine Maßnahmen, um paramilitärische Anführer, die für weit verbreitete Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren, zu verhaften. Führende Paramilitärs, die von Ermittlern der Ziviljustiz festgenommen worden waren, gelang routinemäßig die Flucht aus dem Polizei- oder Militärgewahrsam.
In Missachtung einer Entscheidung des Verfassungsgerichts beanspruchte das Militärjustizwesen nach wie vor die Zuständigkeit in Fällen, die führende Angehörige der Streitkräfte betrafen.
Gesetzgebung
Im Juli trat nach sechs vergeblichen Anläufen ein Gesetz in Kraft, welches "Verschwindenlassen", Völkermord und Vertreibung zu Straftatbeständen erklärte und mit Freiheitsstrafen von bis zu 60 Jahren belegte. Vor der Verabschiedung war eine von Präsident Pastrana abgelehnte Gesetzespassage gestrichen worden, nach der für alle oben genannten Verbrechen Gerichte der zivilen Justiz zuständig gewesen wären.
Im August trat eine Novellierung des Militärstrafgesetzbuches in Kraft, die wichtige Reformen einführte. Unter anderem sah das Gesetz vor, dass Zivilisten als Kläger bei Verfahren vor Militärgerichten auftreten dürfen, während kommandierende Offiziere in Fällen, die ihrem Befehl unterstehende Militärangehörige betreffen, nicht mehr als Richter fungieren können. Das neue Gesetz sah jedoch nicht vor, dass Gerichten der zivilen Justiz die alleinige Jurisdiktion in Fällen von Menschenrechtsverletzungen obliegt.
Zwischenstaatliche Organisationen
In einer Stellungnahme ihres Vorsitzenden verurteilte die UN-Menschenrechtskommission die fortgesetzten schweren Menschenrechtsverletzungen paramilitärischer Kräfte sowie die Menschenrechtsverstöße bewaffneter Oppositionsgruppen in Kolumbien. Die Menschenrechtskommission forderte die Regierung auf, sicherzustellen, dass Angehörige der Streit- und Sicherheitskräfte, denen Menschenrechtsverletzungen oder die Zusammenarbeit mit paramilitärischen Gruppierungen zur Last gelegt worden, vom Dienst suspendiert und vor Gericht gestellt werden. Die Kommission äußerte sich besonders beunruhigt darüber, dass die Zahl der Binnenflüchtlinge weiter zugenommen hat und Menschenrechtler nach wie vor Anschlägen ausgesetzt waren. Sie kritisierte ferner die Fortdauer der Straffreiheit, vor allem wenn Militärjustizbehörden zuständig waren.
Bei ihrem Besuch in Kolumbien im Dezember bezeichnete die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte die Menschenrechtssituation als "extrem kritisch".
Berichte und Missionen von amnesty international
Berichte
Colombia: Protection of human rights defenders - One step forward, three steps back (ai-Index: AMR 23/022/2000)
Colombia: Return to Hope - Forcibly Displaced Communities of Urabá and Medio Atrato (ai-Index: AMR 23/023/2000)
Colombia: Human Rights and USA Military Aid to Colombia (ai-Index: AMR 23/065/2000), gemeinsam herausgegeben mit Human Rights Watch und dem Washington Office on Latin America Missionen
Im Berichtsjahr reisten Vertreter von amnesty international sechs Mal nach Kolumbien. Bei einem Treffen mit dem Vizepräsidenten im September drängten sie erneut darauf, den Menschenrechtsverletzungen ein Ende zu setzen.

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